Teilnahmebedingungen

OMA 2018 - Open Media Award

1. VERANSTALTER


Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung
Domgasse 1 , 4020 Linz, Austria

Ansprechpartner:
Thomas Lorenz
office[at]intotheweb.at
+43 699 19132849

 

2. EINREICHBESTIMMUNGEN

 

Teilnehmen dürfen sowohl Einzelpersonen, als auch Gruppen.

Arbeiten, die folgenden Bestimmungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Es wird keine Einreichgebühr fällig. Jurymitglieder und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Nicht vollständige oder nicht korrekte Angaben können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen

 

3. WERK-FORMATE

 

Alle Filmarten (z.B. Dokumentarfilme, Experimentalfilme, Animationsfilme, Musikfilme, Musikvideos, Stummfilme, Amateurfilme etc.) aber auch Podcasts/Games und interaktive Formate sind zugelassen. Ein thematischer Web-Bezug muss jedoch vorhanden sein. Die hier genannten Formate werden in den folgenden Punkten vereinfacht als Filme bezeichnet.

 

4. ALTERS- und HERKUNFTSBESCHRÄNKUNG

 

JedeR TeilnehmerIn muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist nur dann gestattet, wenn eine ausdrückliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters/ihre gesetzliche Vertreterin vorliegt, die dem Veranstalter schriftlich nachzuweisen ist. Das Werk muss in Österreich oder dem deutschsprachigen Raum produziert worden sein bzw. der /die EinreicherIn muss einen Bezug zu Österreich oder dem deutschsprachigen Raum haben.

 

5. EINREICHUNGSBESCHRÄNKUNG

 

Es dürfen maximal 3 Produktionen pro FilmemacherIn  eingereicht werden.

 

6. INHALTLICHE ANFORDERUNGEN

 

Ein Web-Bezug muss vorhanden sein. Verboten sind anstößige, diskriminierende und menschenverachtende Inhalte sowie Verletzungen und/oder Verstöße gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter.

 

7. ANMELDUNG UND FILMREGISTRIERUNG

 

Die Anmeldung ist unter intotheweb.fes2.at von 25.04.2018 bis 23.09.2018 möglich. Spätere Einreichungen werden nicht berücksichtigt.

 

8. FILMMUSIK

 

Die Filmmusik muss lizenzfrei/rechtefrei sein bzw. müssen sämtliche Rechte von den Filmschaffenden geklärt worden sein, sodass keine Kosten für den Veranstalter anfallen. Der Veranstalter übernimmt keine Kosten der AKM, GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft. Sollten Kosten anfallen, werden diese an das Filmteam oder den/die EinreicherIn weitergegeben. Der/Die EinreicherIn verpflichtet sich, sämtliche diesbezüglich anfallenden Kosten zu übernehmen.

 

9. SPRACHE UND UNTERTITEL

 

Akzeptiert werden Produktionen aus dem deutsch-sprachigen Raum in deutscher oder englischer Fassung bzw. mit deutschen oder englischen Untertiteln.

 

10. JURY

 

Die Jury besteht aus 5 Mitgliedern und trifft die Auswahl der Gewinnerfilme des Wettbewerbs. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar und muss zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

11. PREISE

 

Das Preisgeld beträgt 2.000 Euro. Die Auswahl der PreisträgerInnen ist Sache der Jury. Kein Rechtsanspruch möglich.

 

12. RECHTE DES VERANSTALTERS

 

Der Veranstalter hat das Recht der Vorführung beim Event selbst. Die eingereichten Beiträge sollen eine Länge von rund 90 Minuten nicht überschreiten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Kosten für jegliche entstandenen Aufwendungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Filme von der Teilnahme auszuschließen. Filme, die in das Programm des Filmfestivals aufgenommen worden sind, werden honorarfrei vorgeführt.

 

13. PFLICHTEN DES VERANSTALTERS

 

Der Veranstalter erhebt keinen Anspruch auf die AutorInnenrechte der eingesandten Filmbeiträge. Die AutorInnenrechte bleiben durch die Teilnahme am Wettbewerb unberührt. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltung verwendet und ohne Einverständnis des/der Einreichers/in nicht an Dritte weitergegeben.

 

14. RECHTE DER EINSENDER/INNEN

 

Die Urheberrechte verbleiben bei den FilmemacherInnen.

 

15. PFLICHTEN DER EINSENDER/INNEN

 

Der/die EinsenderIn überträgt dem Veranstalter das Recht zur uneingeschränkten öffentlichen Vorführung der eingereichten Produktionen im Rahmen des “Into The Web” Filmfestivals und der damit in Verbindung stehenden Prämierungs-, Presse-, Informations-, und Wettbewerbsveranstaltungen.

Der/die EinsenderIn der Produktionen stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei. Die in den eingereichten Filmbeiträgen auftretenden Personen müssen mit den Vorführungen im Rahmen des Wettbewerbs und der Veröffentlichung einverstanden sein. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen kann der Beitrag jederzeit aus dem Festivalprogramm genommen werden. Der/die EinsenderIn verpflichtet sich, das Anmeldeformular auf http://www.intotheweb.at wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen.

Der/die FilmeinreicherIn sichert zu, dass sie über alle Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verfügen, die für eine Filmaufführung notwendig sind. Filme, die für das Festival eingereicht worden sind, können nicht zurückgezogen werden.

Der/die TeilnehmerIn bestätigt und gewährleistet gegenüber dem Veranstalter, dass er über sämtliche der oben genannten Rechte in Bezug auf die von ihm eingereichten Videos, dabei verwendeter vorbestehender Werke oder dafür geschaffener Werke verfügt und diese dem Veranstalter ohne die Verletzung von Rechten Dritter einräumen kann. Sollte der/die TeilnehmerIn selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingestellten Inhalte sein, bestätigt und garantiert er, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse wirksam eingeholt zu haben.

Durch die Teilnahme und das Hochladen von Bildern, Videos und/oder sonstigen Inhalten überträgt der/die TeilnehmerIn dem Veranstalter daran unentgeltlich die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte auch zur Weiterübertragung auf Dritte. Dies gilt auch, auch wenn der/die TeilnehmerIn nicht selbst, sondern sein Kind teilnimmt bzw. das Material hochladen möchte.

Die vorstehend genannten Rechte werden unabhängig von der verwendeten Speicher- bzw. Datenübertragungstechnik und unabhängig davon eingeräumt, ob die Nutzung mit oder ohne Zwischenspeicherung und/oder mittels eines individuellen Abrufs erfolgt und/oder ob der Empfang bzw. die Wiedergabe mittels Fernseher, Computer oder sonstiger Endgeräte erfolgt.

Mit der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen überträgt der/die TeilnehmerIn der Kunstuniversität  Linz diese Nutzungsrechte unentgeltlich, also ohne dass der Veranstalter dem/derTeilnehmerIn eine Vergütung zahlt.

Falls der Videobeitrag des/der Teilnehmers/Teilnehmerin gegen die Anforderungen in den Teilnahmebedingungen verstößt, stellt er den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.

 

16. GARANTIEERKLÄRUNG

 

Der/die TeilnehmerIn versichert, dass der Teilnahmebeitrag von ihm selbst erstellt wurde. Er bestätigt und garantiert, dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte – insbesondere Bild- und Tonrechte – am eingereichten Videobeitrag verfügt, und dass der Videobeitrag frei von Rechten Dritter ist.

Der/die TeilnehmerIn versichert, dass durch das Abspielen von Aufnahmen anderer Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Miturheber und/oder Teilurheber müssen mit der Verwertung einverstanden sein. Insofern stellt der/die TeilnehmerIn den Veranstalter von möglichen Ansprüchen der MiturheberInnen und/oder TeilurheberInnen frei. Dies gilt auch für den Fall, dass der/die TeilnehmerIn nicht selbst Urheber ist, für die Ansprüche des tatsächlichen Berechtigten.

 

17. DATENSCHUTZ

 

Die Datenschutzvereinbarung ist hier zu finden: Datenschutz

 

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der/die FilmemacherIn die vorstehenden Bedingungen sowie die Inhalte der Ausschreibung vorbehaltlos an. Im Falle einer Gruppeneinreichung erklärt der/die Unterfertigende, dass er vor Unterschriftsleistung die Zustimmung aller Gruppenmitglieder zu den hier wiedergegebenen Teilnahmebedingungen eingeholt hat. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Dieser Vertrag gibt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Jede Änderung bedarf der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Auf diesen Vertrag findet, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist auch berechtigt, den Teilnehmer an einem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine solche setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Into the Web ist ein nicht-kommerziell orientiertes Online Journal zum Thema Web. Studierende der Webwissenschaften sowie externe Autoren greifen Themen rund um das Internet auf und berichten über die guten, die bösen und manchmal auch die hässlichen Seiten des Netzes.

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